Inserat aufgeben

INSERATE
BÖKWE – Fachblatt des Berufsverbandes Österreichischer Kunst- und Werkpädagogik

Mediadaten:

Erscheinungsweise 4x jährlich:
jeweils zu Ende des Quartals (März, Juni, September, Dezember)
Anzeigenschluss:
jeweils Ende d.1.Monats im Quartal
Auflage: dzt. 1500, österreichweit

Heftformat 216mm breit, 279mm hoch
Satzspiegel: 183mm breit, 242mm hoch

Inserate/Druckkostenbeiträge: Preisliste

1 Seite (183 x242mm) 1c / 375,- 4c / 599,-
1/2 Seite hoch (101 x242mm) 1c / 247,- 4c / 395,-
1/2 Seite quer (183 x120mm) 1c / 225,- 4c / 359,-
1/3 Seite quer (183 x 80mm) 1c / 161,- 4c / 257,-
1/4 Seite hoch (101 x102mm) 1c / 140,- 4c / 215,-
1/4 Seite quer (183 x 59mm) 1c / 116,- 4c / 185,-

3.Umschlagseite (alle Formate) 1c Aufschlag + 25%
4.Umschlagseite (nur ganzseitig!) 4c Aufschlag + 25%

Beilage:1 Blatt (214×278 max.) 390,-, größer: auf Anfrage
Beilagenanlieferung bis 10 Tage vor Erscheinen an die Druckerei.
Die Preise gelten pro Ausgabe
Rabatt: bei Schaltung 4x jährlich – 25%

Alle Preise zuzügl. 5% Werbeabgabe (keine Mwst.)

Redaktionsadresse:
Beckmanngasse 1A/6, 1140 Wien

boekwe@gmx.net

Layout und Satz:
Dr. Gottfried Goiginger

Druck:
AV + Astoria Druckzentrum, Faradaygasse 6, 1030 Wien

Vertragsbedingungen:
1. Auftragserteilung
1) Rechtsgrundlage für den Auftrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und die Auftragsbestätigung des Verlegers. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Allfällige Zusatzvereinbarungen, die eine Abänderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, sind nur dann rechtswirksam, wenn sie in schriftlicher Form vom Verleger gefertigt sind.
2) Der Verleger behält sich vor, Anzeigenaufträge nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber möglichst rasch mitgeteilt.
3) Bei telefonischer Auftragserteilung oder -änderung durch den Auftraggeber trägt der Auftraggeber das Risiko für Fehler (Hör-, Satzfehler etc.) und hat daher weder einen Anspruch auf Minderung des Preises noch sonstige Ansprüche.
4) Für den Inhalt und die Form der Anzeige (z.B. Nichtverletzung von Rechten Dritter) ist der Auftraggeber verantwortlich und hat diesbezüglich den Verleger klag- und schadlos zu halten. Der Verleger ist nicht verpflichtet, Inserate auf Inhalt und Form hin zu überprüfen. Der Auftraggeber trägt hierfür die volle Haftung, und ersetzt dem Verleger jeden Nachteil, der diesem aus der Veröffentlichung des Inserates erwächst. Der Verleger ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gerichtliche Entscheidung über die Forderung der dritten Seite herbeizuführen oder der Forderung nachzukommen.

2. Auftragsabwicklung
1) Anzeigenaufträge sind in angemessener Zeit abzuwickeln. Für die Aufnahme der Anzeige in bestimmte Ausgaben wird keine Gewähr geleistet.
2) In der Anzeigenpreisliste bezeichnete Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Der Nachlass wird nur gewährt, wenn die Voraussetzungen hierfür bereits bei Auftragserteilung vorhanden waren.
3) Kann ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Umständen, die der Verleger nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht zur Gänze erfüllt werden, sind Ersatz und/oder Gewährleistungsansprüche jeder Art gegen den Verleger ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat den vollen Preis zu zahlen, wenn der Auftrag mit 80% der zugesicherten Druckauflage erfüllt ist. Geringere Leistungen sind zu einem aliquoten Anteil zu bezahlen.
4) Platzierungswünsche sind für den Verleger nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlags bindend, ansonsten ist der Verleger unverbindlich um Erfüllung bemüht. Erscheint das Inserat an anderer Stelle oder in einer anderen Ausgabe, so kann deswegen vom Auftraggeber weder die Zahlung des vollen Preises verweigert, noch Schadenersatz verlangt werden. Es entfällt jedoch der Platzierungszuschlag.
5) Der Verleger gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe des Auftrages entsprechend den technischen Vorgaben. Obliegt dem Auftraggeber die Beistellung der Druckunterlagen, so hat er für die rechtzeitige Zurverfügungstellung dieser zu sorgen. Sind Mängel bei den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang sichtbar, so hat der Auftraggeber keine Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche.
6) Für Fehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird keine Gewähr geleistet. Wortkürzungen, die den Sinn der Anzeige nicht entstellen, behält sich der Verlag vor. Der Auftraggeber hat bei Fehlern, die den Sinn des Inserates wesentlich beeinträchtigen, Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verleger sind ausgeschlossen.
7) Mängel des Inserates sind vom Auftraggeber innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen zu rügen, sonstigenfalls der Auftraggeber seine etwaigen Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche verliert.
8) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige. Hinsichtlich der Aufbewahrung nimmt der Verleger keine Haftung für die Druckunterlagen.
9) Satz-, Repro- und Lithokosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und sind vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.
10) Der Auftraggeber erhält kostenlos ein Exemplar dieser Zeitschrift.

3. Storno
1) Der Rücktritt des Auftraggebers von Aufträgen ist nur bis sechs Wochen vor dem Einschaltungsdatum möglich. Bei zeitgerechtem Rücktritt hat der Auftraggeber eine Stornogebühr von 15% des Anzeigenpreises zuzüglich bereits angefallener Satz-, Repro- und Lithokosten zu bezahlen.
2) Kosten, die durch Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen entstehen, sind vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.

4. Zahlung
1) Zu den jeweils gültigen in der Anzeigenpreisliste enthaltenen Preisen hat der Auftraggeber zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben zu bezahlen (Werbeabgabe 5%). Die Mehrwertsteuer entfällt gemäß dem Vereinsstatus des Verlegers. Die Zahlung gilt als Druckkostenbeitrag ohne Ausweisung einer Mehrwertsteuer und ist in Euro zu leisten. Bankspesen für Überweisungen sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
2) Die Rechnung ist vierzehn Tage nach Ausstellung fällig. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Auftraggeber, Verzugszinsen in Höhe von 14% p.a. sowie Mahn- und Anwaltskosten zu bezahlen.
3) Der Verleger ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages und auch während seiner Laufzeit das Erscheinen dieser oder weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

5. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Rechnungen sind zahl- und klagbar in Wien. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.