1.) Themenbereiche und Praxis und Mappe
Seit Einführung der neuen Reifeprüfung fordert der BÖKWE einen angemessenen Stellenwert der fachspezifischen bildnerischen Praxis in der Reifeprüfung. Es ist die bildnerische Praxis, das praxisnahe Handeln, begleitet von einer differenzierten Reflexion und Dokumentation, die Hauptaugenmerk und Erfahrungsschatz des Faches sind, die unserer Meinung zufolge zu wenig in der Matura abgebildet sind.
Wie seit langem gefordert wurden von Seiten des Ministeriums die ursprünglich 21 Themenbereichen auf 18 und dann letztlich auf 14-16 Themenbereiche reduziert (2-3 Themengebiete pro Wochenstunde, kann autonom festgelegt werden), was wir sehr begrüßen. Dies bedeutet eine späte, aber wünschenswerte und vorschauende ? Entscheidung.
- Reflexion in Bezug auf die Mappe: Es ist begrüßenswert, wenn die Mappe gezeigt werden kann (Anm.: und natürlich nicht nochmals beurteilt werden darf!)
Auch der Leitfaden beinhaltet
„a) eine Reproduktionsleistung (fachspezifische Sachverhalte wiedergeben und darstellen, Art des Materials bestimmen, Informationen aus Material entnehmen, Fachtermini verwenden, Arbeitstechniken anwenden etc.) b) eine Transferleistung (Zusammenhänge erklären, Sachverhalte verknüpfen und einordnen, Materialien analysieren, Sach- und Werturteile unterscheiden) c) und eine Leistung im Bereich von Reflexion und Problemlösung (Sachverhalte und Probleme erörtern, Hypothesen entwickeln, eigene Urteilsbildung reflektieren)“
In Bildnerischer Erziehung werden diese Kompetenzen ergänzt durch
„d) Erfahrungen aus der eigenen bildnerischen Praxis (Ergebnisse und Arbeitsprozesse reflektieren und in Beziehung zu kunstspezifischen Sachverhalten oder alltagsästhetischen Gestaltungsaufgaben stellen).“
- Die Vorbereitungszeit könnte als Arbeitszeit für bildnerische Aufgabenstellungen/Skizzen genutzt werden: siehe §30 RPVO (4):
„Zur Vorbereitung auf jede mündliche Teilprüfung ist eine im Hinblick auf das Prüfungsgebiet und die Aufgabenstellung angemessene Frist von mindestens 20 Minuten, in den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache (achtjährig)“, „Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“, „Lebende Fremdsprache (vierjährig)“, „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ und „Wahlpflichtgegenstand Lebende Fremdsprache“ jedoch mindestens 15 Minuten, einzuräumen.“
- Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) in Bildnerischer Erziehung:
Wir begrüßen die Annäherung der künstlerischen Praxis an die Theorie – die Verankerung von bildnerischer Praxis in der VWA – bei gleichzeitige Reduktion des Theorieteils
Hier ein Beispiel für eine entsprechend praxisnahe VWA:
„Eine praktische Ausführung eines Architekturmodells, das mit einem Text von 15.000 Zeichen über Lösungsmodelle zu architektonischen Problemen gekoppelt ist“. Woher kommt das Zitat – das könnte man noch mehr anführen, finde ich interessant! ?
2.) NOST
Die Semestrierung wurde durch die Lehrpläne festgelegt, siehe
https://www.bmb.gv.at/schulen/unterricht/ba/nost/sokrates_anleitung.pdf?63ie4g
Es ist möglich diese bis Schuljahr 2021 zu verschieben!
Die Bereiche und Kompetenzen sind semesterweise angelegt und müssen bei einem drohenden Nicht genügend in Websokrates ausgewählt werden. Es tut sich die Frage auf, ob die Themenbereiche mit der Semestrierung kompatibel sind? Grundsätzlich variiert das von Schulstandort zu Schulstandort, da jede Fachkonferenz ihre Themenbereiche beschließen kann.
Aktuell gibt es leider noch wenig Erfahrungswerte, wann welche Themenbereiche am sinnvollsten einzupassen sind.
3.) Aufruf zu Rückmeldungen (Meinungen, Erfahrung(en), Statements)