INSERATE
BÖKWE – Fachblatt des Berufsverbandes Österreichischer
Kunst- und Werkerzieher
Mediadaten:
Erscheinungsweise 4x jährlich:
jeweils zu Ende des Quartals (März, Juni, September, Dezember)
Anzeigenschluss:
jeweils Ende d.1.Monats im Quartal
Auflage: dzt. 1450, österreichweit
Heftformat 216mm breit, 279mm hoch
Satzspiegel: 183mm breit, 242mm hoch
Inserate/Druckkostenbeiträge: Preisliste 2004
1 Seite (183 x242mm) 1c / 375,- 4c / 599,-
1/2 Seite hoch (101 x242mm) 1c / 247,- 4c / 395,-
1/2 Seite quer (183 x120mm) 1c / 225,- 4c / 359,-
1/3 Seite quer (183 x 80mm) 1c / 161,- 4c / 257,-
1/4 Seite hoch (101 x102mm) 1c / 140,- 4c / 215,-
1/4 Seite quer (183 x 59mm) 1c / 116,- 4c / 185,-
3.Umschlagseite (alle Formate) 1c Aufschlag + 25%
4.Umschlagseite (nur ganzseitig!) 4c Aufschlag + 25%
Beilage:1 Blatt (214x278 max.) 390,-, größer: auf Anfrage
Beilagenanlieferung bis 10 Tage vor Erscheinen an die Druckerei.
Die Preise gelten pro Ausgabe
Rabatt: bei Schaltung 4x jährlich - 25%
Alle Preise zuzügl. 5% Werbeabgabe (keine Mwst.)
Herstellung:
Redaktionsteam:
Univ.Prof. Franz Billmayer (Leiter) Franz.BILLMAYER@moz.ac.at
Mag. Hilde Brunner boekwe@gmx.net
MMag. Reingard Klingler office@reingardklingler.at
Dr. Lucia Bock lucia.bock@gmail.com
Redaktionsadresse:
Beckmanngasse 1A/6, 1140 Wien
+43-676-33 66 903
Layout und
Satz:
Dr. Gottfried Goiginger
Druck:
AV + Astoria Druckzentrum, Faradaygasse 6, 1030 Wien
Vertragsbedingungen:
1. Auftragserteilung
1) Rechtsgrundlage für den Auftrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und die Auftragsbestätigung
des Verlegers. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, wird
hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch
bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich
eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Allfällige Zusatzvereinbarungen,
die eine Abänderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen,
sind nur dann rechtswirksam, wenn sie in schriftlicher Form vom Verleger
gefertigt sind.
2) Der Verleger behält sich vor, Anzeigenaufträge nach freiem
Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber möglichst
rasch mitgeteilt.
3) Bei telefonischer Auftragserteilung oder -änderung durch den Auftraggeber
trägt der Auftraggeber das Risiko für Fehler (Hör-, Satzfehler
etc.) und hat daher weder einen Anspruch auf Minderung des Preises noch
sonstige Ansprüche.
4) Für den Inhalt und die Form der Anzeige (z.B. Nichtverletzung
von Rechten Dritter) ist der Auftraggeber verantwortlich und hat diesbezüglich
den Verleger klag- und schadlos zu halten. Der Verleger ist nicht verpflichtet,
Inserate auf Inhalt und Form hin zu überprüfen. Der Auftraggeber
trägt hierfür die volle Haftung, und ersetzt dem Verleger jeden
Nachteil, der diesem aus der Veröffentlichung des Inserates erwächst.
Der Verleger ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gerichtliche
Entscheidung über die Forderung der dritten Seite herbeizuführen
oder der Forderung nachzukommen.
2. Auftragsabwicklung
1) Anzeigenaufträge sind in angemessener Zeit abzuwickeln. Für
die Aufnahme der Anzeige in bestimmte Ausgaben wird keine Gewähr
geleistet.
2) In der Anzeigenpreisliste bezeichnete Nachlässe werden nur für
die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt.
Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Der Nachlass
wird nur gewährt, wenn die Voraussetzungen hierfür bereits bei
Auftragserteilung vorhanden waren.
3) Kann ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Umständen,
die der Verleger nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht zur Gänze
erfüllt werden, sind Ersatz und/oder Gewährleistungsansprüche
jeder Art gegen den Verleger ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat den
vollen Preis zu zahlen, wenn der Auftrag mit 80% der zugesicherten Druckauflage
erfüllt ist. Geringere Leistungen sind zu einem aliquoten Anteil
zu bezahlen.
4) Platzierungswünsche sind für den Verleger nur im Falle der
Leistung eines Platzierungszuschlags bindend, ansonsten ist der Verleger
unverbindlich um Erfüllung bemüht. Erscheint das Inserat an
anderer Stelle oder in einer anderen Ausgabe, so kann deswegen vom Auftraggeber
weder die Zahlung des vollen Preises verweigert, noch Schadenersatz verlangt
werden. Es entfällt jedoch der Platzierungszuschlag.
5) Der Verleger gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe
des Auftrages entsprechend den technischen Vorgaben. Obliegt dem Auftraggeber
die Beistellung der Druckunterlagen, so hat er für die rechtzeitige
Zurverfügungstellung dieser zu sorgen. Sind Mängel bei den vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagen nicht sofort
erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang sichtbar, so hat
der Auftraggeber keine Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche.
6) Für Fehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen,
wird keine Gewähr geleistet. Wortkürzungen, die den Sinn der
Anzeige nicht entstellen, behält sich der Verlag vor. Der Auftraggeber
hat bei Fehlern, die den Sinn des Inserates wesentlich beeinträchtigen,
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem
Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Weitergehende Haftungen für den Verleger sind ausgeschlossen.
7) Mängel des Inserates sind vom Auftraggeber innerhalb von acht
Tagen nach Erscheinen zu rügen, sonstigenfalls der Auftraggeber seine
etwaigen Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche verliert.
8) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf
Kosten des Auftraggebers geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten
Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung
zum Druck als erteilt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen
endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige. Hinsichtlich der
Aufbewahrung nimmt der Verleger keine Haftung für die Druckunterlagen.
9) Satz-, Repro- und Lithokosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises
und sind vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.
10) Der Auftraggeber erhält kostenlos ein Exemplar dieser Zeitschrift.
3. Storno
1) Der Rücktritt des Auftraggebers von Aufträgen ist nur bis
sechs Wochen vor dem Einschaltungsdatum möglich. Bei zeitgerechtem
Rücktritt hat der Auftraggeber eine Stornogebühr von 15% des
Anzeigenpreises zuzüglich bereits angefallener Satz-, Repro- und
Lithokosten zu bezahlen.
2) Kosten, die durch Änderungen der ursprünglich vereinbarten
Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen entstehen, sind vom Auftraggeber
gesondert zu bezahlen.
4. Zahlung
1) Zu den jeweils gültigen in der Anzeigenpreisliste enthaltenen
Preisen hat der Auftraggeber zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen
Abgaben zu bezahlen (Werbeabgabe 5%). Die Mehrwertsteuer entfällt
gemäß dem Vereinsstatus des Verlegers. Die Zahlung gilt als
Druckkostenbeitrag ohne Ausweisung einer Mehrwertsteuer und ist in Euro
zu leisten. Bankspesen für Überweisungen sind vom Auftraggeber
zu übernehmen.
2) Die Rechnung ist vierzehn Tage nach Ausstellung fällig. Bei Zahlungsverzug
verpflichtet sich der Auftraggeber, Verzugszinsen in Höhe von 14%
p.a. sowie Mahn- und Anwaltskosten zu bezahlen.
3) Der Verleger ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages und
auch während seiner Laufzeit das Erscheinen dieser oder weiterer
Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages und vom Ausgleich offener
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
5. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Rechnungen sind zahl- und klagbar in Wien. Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.
|